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   OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99   

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OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99 (https://dejure.org/1999,4062)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.08.1999 - 6 U 18/99 (https://dejure.org/1999,4062)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. August 1999 - 6 U 18/99 (https://dejure.org/1999,4062)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    MarkenG § ... 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 15 Abs. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 51 Abs. 1; ; MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 3; ; MarkenG § 51; ; MarkenG § 55 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 1; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; MarkenG §§ 14 15; UWG § 1
    Verwechslungsgefahr im Markenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 13/89

    Salomon - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99
    Ein "Ausnutzen" im vorbezeichneten Sinne erfordert, daß das bekannte Zeichen Originalität genießt und der Ruf der bekannten Marke auf die unter dem ähnlichen Zeichen angebotenen Waren übertragbar ist (sog. "Imagetransfer"; vgl. BGH GRUR 1991, 465/466 - "Salomon" -).

    Die erwähnte Gefahr der Markenverwässerung, bei welcher der Verletzer die Bekanntheit der Marke als solche verwendet, um die Aufmerksamkeit des angesprochenen Verkehrs auf das eigene Produkt zu lenken, setzt voraus, daß die Werbewirkung der bekannten Marke auf das Warengebiet des angegriffenen Kennzeichens ausstrahlt (vgl. BGH GRUR 1991, 465 f - "Salomon" -).

  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99
    Für einen solchen auf wettbewerbsrechtliche oder deliktrechtliche Grundlagen gestützen außerkennzeichenrechtlichen Markenschutz bleibt im Anwendungsbereich der §§ 9 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 2 Nr. 3, 15 Abs. 3, 51, 55 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kein Raum, da sich der Schutz der bekannten Marke im Markengesetz als eine umfassende spezialgesetzliche Regelung darstellt (vgl. BGH WRP 1998, 1181/1182 - MAC Dog).
  • BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80

    Rolls-Royce

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99
    Hierzu gehören konkrete Gütevorstellungen bezüglich der Produktqualität sowie allgemeinere Vorstellungen von Größe, Alter, Tradition, Erfolg und Leistungsfähigkeit des herstellenden bzw. vertreibenden Unternehmens, aber auch Luxus-, Exklusivitäts- und Prestigevorstellungen (vgl. BGH GRUR 1985, 550/552 - "DIMPLE" - BGH GRUR 1983, 247/248 - "Rolls Royce" - BGH GRUR 1966, 623 - "Kupferberg" -).
  • BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 101/63

    Einwilligung in die Löschung einer Firma im Handelsregister - Schutz der sog.

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99
    Hierzu gehören konkrete Gütevorstellungen bezüglich der Produktqualität sowie allgemeinere Vorstellungen von Größe, Alter, Tradition, Erfolg und Leistungsfähigkeit des herstellenden bzw. vertreibenden Unternehmens, aber auch Luxus-, Exklusivitäts- und Prestigevorstellungen (vgl. BGH GRUR 1985, 550/552 - "DIMPLE" - BGH GRUR 1983, 247/248 - "Rolls Royce" - BGH GRUR 1966, 623 - "Kupferberg" -).
  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82

    DIMPLE

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99
    Hierzu gehören konkrete Gütevorstellungen bezüglich der Produktqualität sowie allgemeinere Vorstellungen von Größe, Alter, Tradition, Erfolg und Leistungsfähigkeit des herstellenden bzw. vertreibenden Unternehmens, aber auch Luxus-, Exklusivitäts- und Prestigevorstellungen (vgl. BGH GRUR 1985, 550/552 - "DIMPLE" - BGH GRUR 1983, 247/248 - "Rolls Royce" - BGH GRUR 1966, 623 - "Kupferberg" -).
  • BGH, 10.02.1994 - I ZR 79/92

    Markenverunglimpfung I - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99
    Die in der Rechtsprechung hierzu entwickelten, die Gefahr der Beeinträchtigung der Wertschätzung bzw. Rufschädigung einer Marke indizierenden Kriterien (vgl. BGH GRUR 1995, 57 - "Markenverunglimpfung II" - BGH GRUR 1994, 808 - "Markenverunglimpfung I" - BGH GRUR 1995, 550/553 - "DIMPLE" -) greifen im Streitfall allesamt nicht.
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99
    Zum einen kommt es bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit nicht so sehr auf die Unterschiede, sondern im Vordergrund auf die Übereinstimmungen an (vgl. BGH GRUR 1995, 50/52 - "Indorektal/Indohexal" -).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99
    Daß - wie dies der Tatbestand der Ausnutzung der Wertschätzung eines Zeichens erfordert ("Rufausbeutung") die Klagemarken in den insoweit maßgeblichen Verkehrskreisen, nämlich den Abnehmerkreisen der Beklagten, Wertschätzung genießen (vgl. BGH GRUR 1991, 609/611 - "SL" -), kann dabei von vornherein unterstellt werden.
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99
    Zum anderen kann nicht außer Betracht bleiben, daß das Publikum geschäftliche Kennzeichen regelmäßig nicht bewußt vergleicht, sondern seine Vorstellung aufgrund eines undeutlichen Erinnerungseindrucks gewinnt (vgl. BGH GRUR 1993, 972/975 - "Sana/Schosana" -).
  • BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92

    Markenverunglimpfung II - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99
    Die in der Rechtsprechung hierzu entwickelten, die Gefahr der Beeinträchtigung der Wertschätzung bzw. Rufschädigung einer Marke indizierenden Kriterien (vgl. BGH GRUR 1995, 57 - "Markenverunglimpfung II" - BGH GRUR 1994, 808 - "Markenverunglimpfung I" - BGH GRUR 1995, 550/553 - "DIMPLE" -) greifen im Streitfall allesamt nicht.
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 223/86

    "Abbo"/"Abo"; Warengleichartigkeit und Verwechslungsgefahr

  • BGH, 23.10.1963 - Ib ZB 40/62

    Abbildung einer Warenverpackung

  • BGH, 25.04.1961 - I ZR 31/60
  • OLG Hamburg, 09.01.1997 - 3 U 113/96
  • LSG Niedersachsen, 26.01.2001 - L 9/3 U 395/99
    Wenn die Krankheitsanlage, hier die Vorschädigung des linken Knies der Klägerin, so gewesen ist, daß ein Riß wahrscheinlich zu dem selben Zeitpunkt auch ohne äußere Einwirkungen oder durch jedes alltäglich vorkommende Ereignis zu der selben Zeit aufgetreten wäre, wird das Unfallereignis vom 17. Juli 1995 nämlich als rechtlich unerhebliche sogenannte Gelegenheitsursache gewertet (vgl hierzu LSG Niedersachsen, Urteil vom 29. November 1999, Az.: L 6 U 18/99; BSG Urteil vom 18. März 1997, Az.: 2 RU 23/96 in SozR 3-2200 § 539 Nr. 39 mwN).
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